Unvereinbarkeitsbeschluß
Unvereinbarkeitsbeschluß
des Landesverbandes Bayern der
»Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,
Elitenförderung und basisdemokratische Initiative«
– Die PARTEI –
Stand: 25.7.2026
ANTRAG AN DEN LANDESPARTEITAG DIE PARTEI BAYERN
Antragsteller: Jerome Sturmes
Betreff: Errichtung einer allseitigen Brandmauer (360°) — Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber dem gesamten übrigen Parteienspektrum
DER LANDESPARTEITAG MÖGE BESCHLIESSEN:
§ 1 — Grundsatz
Koalitionen, Tolerierungen, Kooperationen, Fraktionsgemeinschaften, Wahlabsprachen, Listenverbindungen, gemeinsame Anträge, geteilte Bierzelte sowie jede sonstige Form der Zusammenarbeit, Annäherung oder versehentlichen Höflichkeit gegenüber allen anderen Parteien lehnt Die PARTEI Bayern entschieden, unmissverständlich, vollumfänglich und mit Genuss ab.
§ 2 — Geltungsbereich
Die Unvereinbarkeit gilt gegenüber sämtlichen demokratischen, semidemokratischen und offen antidemokratischen Parteien gleichermaßen — namentlich, aber nicht abschließend: CSU, CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD, Die Linke, Freie Wähler, BSW, ÖDP, Volt, Tierschutzpartei, Bayernpartei sowie allen künftig noch zu erfindenden Parteien. Eine Unterscheidung nach Inhalt, Anstand oder Wahlergebnis findet ausdrücklich NICHT statt.
Wer mit uns reden will, hat den ersten Fehler bereits begangen.
§ 3 — Vollendung der Hufeisentheorie
Während andere Parteien lediglich eine Brandmauer nach rechts (Union), nach links (Union) oder nach gar nicht (Union) errichten, vollendet Die PARTEI das politische Hufeisen konsequent zum geschlossenen Vollkreis. Die Brandmauer verläuft fortan in alle Himmelsrichtungen. Anders als bei der Union ist sie bei uns nicht aus Pappe, sondern aus Krupp-Stahl. Nicht brennbar nach DIN 4102-1: A1 bzw. nach DIN EN 13501-1: A1.
§ 4 — Mahnung
Die Erfahrung lehrt, dass jede Zusammenarbeit früher oder später in Kompromissen, Koalitionsbruch oder Regierungsverantwortung mündet. Die PARTEI mit Verantwortung alleine zu lassen, endet genauso gut, wie ein Kind alleine mit einer Schokotorte, oder Wolfgang Kubicki mit einer Kiste Rotwein. Es ist kurz schön, aber am Ende fließen Tränen und irgendwer muss die Sauerei wieder wegmachen.
§ 5 — Einzig zulässiger Partner
Als einziger koalitionsfähiger Partner verbleibt Die PARTEI selbst. Auch hier ist erhöhte Wachsamkeit geboten: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den eigenen Reihen vereinzelt Inhalte eingeschlichen haben. Betroffene Mitglieder sind unverzüglich dem
Schiedsgericht zuzuführen.
§ 6 — Schutz vor Inhalten und Regierungsverantwortung
Jeder Kontakt mit anderen Parteien birgt das Risiko der Übertragung von Inhalten, Kompromissen und Regierungsverantwortung. Diese Gefahren sind durch konsequente Nichtzusammenarbeit auf null zu reduzieren. Die ideologische Unbeflecktheit, für die Die PARTEI seit jeher inhaltlich nicht steht, bleibt so dauerhaft gewahrt.
§ 7 — Konsequenzen
Sollte dem Landesvorstand Bayern zu Ohren kommen, dass ein Mitglied dieser Brandmauer zuwider handelt, ist unverzüglich mindestens eine Rüge auszusprechen, inkl. öffentlichkeitswirksamer Distanzierung.
Außerdem ist der Landesparteitag dazu angehalten, das entsprechende Mitglied bei Wortmeldung lautstark auszubuhen.
BEGRÜNDUNG
Die Union hat mit ihren Unvereinbarkeitsbeschlüssen Maßstäbe gesetzt und eindrucksvoll bewiesen, dass politische Hygiene durch reine Abgrenzung erreichbar ist — jedenfalls bis zur nächsten Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt. Die PARTEI begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich und denkt ihn, wie immer, konsequent zu Ende: Wer eine Mauer gegen zwei Parteien baut, lässt das übrige Spektrum als Einfallstor offen. Wahre Reinheit kennt keine Himmelsrichtung.
Der Beschluss entlastet zudem unsere Sondierungsteams erheblich. Wo niemand mit uns koalieren darf und wir mit niemandem koalieren wollen, entfällt der gesamte zermürbende Verhandlungsprozess ersatzlos. Die so frei werdenden personellen und finanziellen Kapazitäten kommen unmittelbar dem Kerngeschäft zugute. Prost!
Inhaltlich konsequent. Personell isoliert. Inhaltsleer im besten Sinne.
Hoch, hoch, hoch mit der Mauer!
Dieser Unvereinbarkeitsbeschluß wurde am 25.7.2026 auf dem LandesPARTEITag unter johlendem Beifall ignoriert!